26. Juli 2017
Bürokratieentlastungsgesetz II
Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsgrenze auf 250 EUR
Für die Praxis von großer Bedeutung ist die Anhebung der umsatzsteuerlichen Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV) von 150 EUR auf 250 EUR (brutto) – rückwirkend zum 01.01.2017 – durch das Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen… mehr