Qualität schafft Nachfrage. Unser Mandantenkreis wird kontinuierlich immer größer. Deshalb stellen wir regelmäßig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Zur Mitarbeit, nicht zum Jobben.
Kompetente, neugierige und zuverlässige Männer und Frauen, die eine Ausbildung oder ein Studium in den Bereichen Steuern, Personal oder Buchhaltung erfolgreich abgeschlossen haben, können uns gerne mit ihren aussagekräftigen Bewerbungen überzeugen. Einen ersten Eindruck dessen, was wir von Ihnen erwarten und was Sie bei uns erwartet, haben Sie sicher beim Stöbern in unserer Internet-Präsenz erhalten.
Wir suchen eine ausgezeichnete Unterstützung für unser Team, das sich jeden Tag nachdrücklich für die Interessen unserer Mandanten engagiert.
Wir bieten diese Position sowohl frisch geprüften Steuerberaterinnen und Steuerberatern, als auch denjenigen an, die dieses Berufs-Ziel in Kürze erreichen. In einem von leidenschaftlichen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Fachanwälten für Steuerrecht geführtem Team können Sie Ihre ersten beruflichen Schritte mit guten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten bis hin zur Unternehmensbeteiligung machen.
Wir erwarten von Ihnen Kompetenz und Präzision bei der Arbeit an Jahresabschlüssen jeder Rechtsform – Einzelunternehmen und Personen- sowie Kapitalgesellschaften – sowie der Fertigstellung von Jahressteuererklärungen in allen DATEV-ASP-Programmen.
Ehrliche Freude am direkten Kontakt mit Mandanten setzen wir voraus.
Ein kompetentes und freundliches Team erwartet Sie in attraktiven Büroräumen in der Nähe vom Bahnhof Zoo in Berlin. Ein eigener Parkplatz und eine leistungsgerechte Vergütung sind für uns selbstverständlich.
Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:
Martin Andreas Ruhnke unter der Email-Adresse job@nr1steuerberatung.de
Zuverlässigen Damen und Herren mit sehr guten DATEV-PRO-Kenntnissen sowie Präzision und Freude bei der Erstellung von Jahresabschlüssen bieten wir diese Vollzeit-Stelle an.
Ein kompetentes und freundliches Team erwartet Sie in attraktiven Büroräumen in der Nähe vom Bahnhof Zoo in Berlin. Ein eigener Parkplatz und eine leistungsgerechte Vergütung sind für uns selbstverständlich.
Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:
Martin Andreas Ruhnke unter der Email-Adresse job@nr1steuerberatung.de
Wir arbeiten jeden Tag nachdrücklich für die Interessen unserer Mandanten. Das erreichen wir in einem Team gut ausgebildeter Experten. Auf dem Weg dahin sind Praktika ein wichtiger Baustein.
Wir bieten ganzjährig für engagierte, teamorientierte und freundliche Studenten der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre – mit Studienschwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Steuern, sowohl im Bachelor-Studium als auch innerhalb des Masterstudiums – sowie der Fachrichtung Rechtswissenschaften mit Studienschwerpunkt Gesellschaftsrecht und / oder Steuerrecht – Praktika in unserem Unternehmen.
Neben der individuellen Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Jahressteuererklärungen für unsere Mandanten aller Rechtsformen – Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften – und der damit verbundenen Steuerberatung erhalten Sie auch die Chance in einem hoch qualifizierten Team von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten an steueroptimierten Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschalten auf den Gebieten des Gesellschafts- und Steuerrechts mitzuwirken.
Praktische Einblicke sind ebenso bei interdisziplinären Aufgaben etwa der Erstellung von betriebswirtschaftlichen Businessplanungen von Existenzgründern sowie Unternehmensbewertungen auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge mittelständischer Unternehmen möglich.
Bei Interesse ist später ebenfalls ein Einsatz bei der Betreuung von Finanzgerichtsverfahren sowie innerhalb von Steuerstrafverfahren möglich.
Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte an:
Martin Andreas Ruhnke unter der Email-Adresse job@nr1steuerberatung.de
Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht
Fristverlängerung beim Corona-Bonus für Arbeitnehmer: Die Auszahlungsfrist für den sog. Corona-Bonus wird erneut verlängert. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 28.5.2021 final beschlossen. Hintergrund: Nach derzeitiger Rechtslage ist die steuerfreie Auszahlung des sog. Corona-Bonus an Arbeitnehmer i.H. von max. 1500 € bis zum 30.6.2021 möglich (s. hierzu unsere Mandanten-Information 2/2021). Diese Frist ist nun zum zweiten Mal verlängert worden und zwar bis zum 31.3.2022. Hinweis: Erhöht wird der Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden. mehr: „Aktuelle Informationen“